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Meldung

Erzählen Sie mir, was passiert ist

Drei Schritte, keine Wartezeit, kein Anruf nötig. Ich nehme Ihre Meldung auf, leite sie an Ihren Versicherer weiter und begleite Sie durch die Regulierung.

  1. 1Vertrag
  2. 2Hergang
  3. 3Kontakt

Um welchen Vertrag geht es?

Wenn Sie unsicher sind, wählen Sie „Etwas anderes“ – ich finde den richtigen Vertrag.

Um welchen Vertrag geht es? *
Wer sind Sie?
Freiwillig. Wenn Sie sie gerade nicht zur Hand haben, finde ich den Vertrag über Ihren Namen.

Was ist passiert?

Schreiben Sie es so, wie Sie es erzählen würden. Lücken klären wir im Gespräch.

Wann und wo
Was beschädigt wurde und wie es dazu kam. Eine ungefähre Schadenhöhe hilft, muss aber nicht sein.
War jemand anderes beteiligt?
Name, Anschrift, Telefon – bei einem Autounfall zusätzlich Kennzeichen und Versicherung der Gegenseite.
Hat die Polizei den Vorfall aufgenommen?

Wie erreiche ich Sie?

Telefon oder E-Mail – eines von beiden genügt.

Ihre Kontaktdaten
Fotos und Unterlagen

Fotos vom Schaden, Rechnungen, Kostenvoranschlag oder das Unfallprotokoll – JPG, PNG oder PDF.

Mit Absendung dieses Formulars nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Bitte beachten Sie: Ich bin kein unabhängiger Makler, sondern als gebundener Vermittler ausschließlich für die ERGO tätig. Meine gesetzliche Erstinformation mit allen Registernummern finden Sie hier.

* Pflichtfelder. Es gelten die Angaben unserer Datenschutzerklärung.

Wenn Sie lieber sprechen: 0176 58510724. Auf Deutsch oder auf Russisch, wie es Ihnen leichter fällt.

Was jetzt hilft

Drei Dinge, die den Unterschied machen, bevor die Regulierung überhaupt beginnt.

Fotografieren Sie, bevor Sie aufräumen

Der Zustand direkt nach dem Schaden lässt sich später nicht rekonstruieren. Lieber zehn Bilder zu viel als eines zu wenig – auch von der Umgebung, nicht nur vom Schaden selbst.

Melden Sie früh, nicht vollständig

Ein Schaden ist unverzüglich zu melden – das heißt: sobald Sie davon wissen, nicht erst wenn alle Rechnungen vorliegen. Unterlagen können Sie nachreichen, eine versäumte Frist nicht.

Erkennen Sie nichts an

Wer am Unfallort seine Schuld einräumt oder eine Rechnung der Gegenseite bezahlt, greift der Prüfung vor. Verweisen Sie auf Ihre Versicherung – dafür ist sie da.

Häufige Fragen

Was nach der Meldung passiert

Die vier Fragen, die mir nach einer Schadenmeldung am häufigsten gestellt werden.

Ihre Meldung landet direkt bei mir. Ich sehe mir die Angaben an, lege den Schaden beim Versicherer an und sage Ihnen, was noch fehlt. Sie bekommen eine Schadennummer – ab da läuft der Vorgang, und Sie haben mit mir einen Ansprechpartner statt einer Hotline.

Nein. Bei einem Haftpflichtschaden prüft die Versicherung, ob Sie überhaupt haften – und wehrt unberechtigte Forderungen auf ihre Kosten ab. Genau das ist der zweite, oft übersehene Teil einer Haftpflicht: Sie zahlt nicht nur, sie sagt auch Nein.

Das ist eine Rechnung, keine Grundsatzfrage – und in der KFZ-Versicherung hängt sie an der Schadenfreiheitsklasse. Melden Sie den Schaden trotzdem: Die Meldung selbst kostet nichts. Ob Sie ihn regulieren lassen oder selbst zahlen, entscheiden Sie danach, und ich rechne Ihnen beide Wege vor.

Immer bei Personenschaden, bei Fahrerflucht, bei Diebstahl, Einbruch oder Vandalismus – ohne Anzeige gibt es dort keine Leistung. Bei einem Blechschaden unter sich genügt es meist, Daten auszutauschen. Im Zweifel lieber anrufen: Eine Anzeige, die Sie nicht gebraucht hätten, schadet nicht.

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