Erzählen Sie mir, was passiert ist
Drei Schritte, keine Wartezeit, kein Anruf nötig. Ich nehme Ihre Meldung auf, leite sie an Ihren Versicherer weiter und begleite Sie durch die Regulierung.
Ihre Meldung ist angekommen
Ich sehe sie mir an, leite sie an Ihren Versicherer weiter und melde mich bei Ihnen. Bei einem Personenschaden oder einem Diebstahl rufen Sie mich bitte zusätzlich an – solche Fälle brauchen mehr als ein Formular.
Wenn Sie lieber sprechen: 0176 58510724. Auf Deutsch oder auf Russisch, wie es Ihnen leichter fällt.
Was jetzt hilft
Drei Dinge, die den Unterschied machen, bevor die Regulierung überhaupt beginnt.
Fotografieren Sie, bevor Sie aufräumen
Der Zustand direkt nach dem Schaden lässt sich später nicht rekonstruieren. Lieber zehn Bilder zu viel als eines zu wenig – auch von der Umgebung, nicht nur vom Schaden selbst.
Melden Sie früh, nicht vollständig
Ein Schaden ist unverzüglich zu melden – das heißt: sobald Sie davon wissen, nicht erst wenn alle Rechnungen vorliegen. Unterlagen können Sie nachreichen, eine versäumte Frist nicht.
Erkennen Sie nichts an
Wer am Unfallort seine Schuld einräumt oder eine Rechnung der Gegenseite bezahlt, greift der Prüfung vor. Verweisen Sie auf Ihre Versicherung – dafür ist sie da.
Was nach der Meldung passiert
Die vier Fragen, die mir nach einer Schadenmeldung am häufigsten gestellt werden.
Wie geht es weiter, nachdem ich das Formular abgeschickt habe?
Ihre Meldung landet direkt bei mir. Ich sehe mir die Angaben an, lege den Schaden beim Versicherer an und sage Ihnen, was noch fehlt. Sie bekommen eine Schadennummer – ab da läuft der Vorgang, und Sie haben mit mir einen Ansprechpartner statt einer Hotline.
Muss ich mich mit der Gegenseite auseinandersetzen?
Nein. Bei einem Haftpflichtschaden prüft die Versicherung, ob Sie überhaupt haften – und wehrt unberechtigte Forderungen auf ihre Kosten ab. Genau das ist der zweite, oft übersehene Teil einer Haftpflicht: Sie zahlt nicht nur, sie sagt auch Nein.
Lohnt sich die Meldung bei einem kleinen Schaden überhaupt?
Das ist eine Rechnung, keine Grundsatzfrage – und in der KFZ-Versicherung hängt sie an der Schadenfreiheitsklasse. Melden Sie den Schaden trotzdem: Die Meldung selbst kostet nichts. Ob Sie ihn regulieren lassen oder selbst zahlen, entscheiden Sie danach, und ich rechne Ihnen beide Wege vor.
Wann muss ich die Polizei rufen?
Immer bei Personenschaden, bei Fahrerflucht, bei Diebstahl, Einbruch oder Vandalismus – ohne Anzeige gibt es dort keine Leistung. Bei einem Blechschaden unter sich genügt es meist, Daten auszutauschen. Im Zweifel lieber anrufen: Eine Anzeige, die Sie nicht gebraucht hätten, schadet nicht.