Ihr Vorschlag, unverbindlich
Wer versichert sein soll und wie Sie wohnen – viel mehr brauche ich für einen Beitrag nicht. Alles Weitere ist freiwillig und macht den Vorschlag nur genauer. Ich melde mich mit dem Ergebnis, kostenlos und ohne Verpflichtung.
Vielen Dank!
Ihre Anfrage ist angekommen. Ich sehe mir die Angaben an und melde mich mit einem Vorschlag bei Ihnen.
Wenn Sie lieber sprechen: 0176 58510724. Auf Deutsch oder auf Russisch, wie es Ihnen leichter fällt.
Die wichtigste Versicherung, die niemand vorschreibt
Für Schäden, die Sie anderen zufügen, haften Sie in Deutschland unbegrenzt und mit Ihrem gesamten Vermögen – auch mit dem, das Sie erst in zwanzig Jahren verdienen. Deshalb steht diese Police in jeder ernsthaften Beratung an erster Stelle.
Der teure Fall ist der Personenschaden
Ein umgestoßenes Weinglas kostet 200 Euro. Ein Radfahrer, der wegen Ihnen stürzt und arbeitsunfähig bleibt, kostet lebenslange Rentenzahlungen. Der zweite Fall ist selten – und genau der, gegen den man sich versichert.
An der Deckungssumme nicht sparen
Zwischen 10 und 50 Millionen Euro Deckungssumme liegen im Beitrag oft nur wenige Euro im Jahr. Es ist die einzige Stelle in der Versicherungswelt, an der die große Zahl fast nichts kostet – nehmen Sie die große Zahl.
Hunde und Pferde sind nicht dabei
Katzen und Kleintiere laufen in der Regel mit. Für Hunde und Pferde brauchen Sie eine eigene Tierhalterhaftpflicht – in einigen Bundesländern ist sie für Hunde sogar Pflicht. Sagen Sie es mir unten, dann rechne ich es gleich mit.
Vier Fälle aus dem Alltag
Keiner davon ist ausgedacht dramatisch – es sind die Fälle, die tatsächlich passieren. Der Unterschied liegt in der Höhe der Rechnung.
Ein Radfahrer stürzt wegen Ihrer geöffneten Autotür
Sie steigen aus und übersehen den Radfahrer. Er bricht sich die Hüfte, ist ein halbes Jahr arbeitsunfähig und behält eine Einschränkung zurück.
Neben Behandlungskosten und Schmerzensgeld kommt der Verdienstausfall dazu – und wenn er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, eine lebenslange Rente. Solche Fälle erreichen sechsstellige Summen. Genau dafür ist die Deckungssumme da, über die man leicht hinwegliest.
Hinweis: Beim Aussteigen aus dem eigenen Auto greift je nach Konstellation die Kfz-Haftpflicht. Welche der beiden zuständig ist, klären wir im Schadenfall – wichtig ist, dass beide bestehen.
Der Wohnungsschlüssel ist weg
Sie verlieren den Schlüssel zu Ihrer Mietwohnung. Gehört er zu einer zentralen Schließanlage, kann der Vermieter verlangen, dass die gesamte Anlage getauscht wird – bei einem größeren Haus schnell mehrere tausend Euro.
Das ist kein Sachschaden im üblichen Sinn, sondern ein Vermögensschaden. Viele Grundtarife decken ihn nicht automatisch ab. Deshalb steht Schlüsselverlust oben im Formular als eigener Baustein zur Auswahl.
Ihr fünfjähriges Kind zerkratzt das Nachbarauto
Kinder unter sieben Jahren sind nach dem Gesetz nicht deliktfähig – sie haften nicht. Wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, haften auch Sie nicht.
Juristisch ein sauberes Ergebnis, nachbarschaftlich ein Desaster: Der Nachbar bleibt auf dem Schaden sitzen. Der Baustein Schäden durch deliktunfähige Kinder zahlt trotzdem – und ist der Grund, warum aus einem Kratzer keine jahrelange Funkstille im Treppenhaus wird.
Sie helfen beim Umzug – und die Waschmaschine fällt
Ein Freund bittet Sie um Hilfe, im Treppenhaus rutscht die Maschine ab und ist hin. Sie haben aus reiner Gefälligkeit geholfen, ohne Vertrag und ohne Bezahlung.
Weil kein Vertrag besteht, greift die Grundversicherung häufig nicht. Der Baustein Gefälligkeitsschäden schließt diese Lücke. Ohne ihn bezahlen Sie entweder aus eigener Tasche oder Sie sind einen Freund los.