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Rechtsschutz für Privat, Beruf, Verkehr und Immobilie

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Anfrage

Ihr Vorschlag, unverbindlich

Sagen Sie mir, worum es Ihnen geht – ich rechne Ihnen einen passenden Tarif und melde mich mit dem Ergebnis. Die Anfrage kostet nichts und verpflichtet zu nichts.

  1. 1Bausteine
  2. 2Situation
  3. 3Vorgeschichte
  4. 4Kontakt

Was soll abgesichert sein?

Wählen Sie die Bereiche, um die es Ihnen geht – einer genügt.

Welche der vier Bereiche sollen abgesichert sein? *

Die vier Bausteine lassen sich einzeln oder zusammen abschließen. Am häufigsten gewählt wird das Paket aus allen vieren – der Beitrag steigt dabei nicht proportional.

Ihre Situation

Diese Angaben entscheiden über den Beitrag.

Freiwillig – wenn Sie den Baustein Immobilie wählen, hilft die Angabe mir beim Tarif.
Je höher der Eigenanteil, desto niedriger der Beitrag.

Vorgeschichte

Zwei Fragen, die über die Versicherbarkeit entscheiden.

Gibt es bereits einen Streit oder zeichnet sich einer ab? *
Ehrliche Antwort hilft Ihnen: Ein bereits laufender Fall ist nicht versicherbar. Dann suchen wir einen anderen Weg, statt dass Sie später eine Ablehnung bekommen.
Bestehende Rechtsschutzversicherung? *

Wohin darf ich antworten?

Telefon oder E-Mail – eines von beiden genügt.

Ihre Kontaktdaten

Mit Absendung dieses Formulars nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Bitte beachten Sie: Ich bin kein unabhängiger Makler, sondern als gebundener Vermittler ausschließlich für die ERGO tätig. Meine gesetzliche Erstinformation mit allen Registernummern finden Sie hier.

* Pflichtfelder. Es gelten die Angaben unserer Datenschutzerklärung.

Wenn Sie lieber sprechen: 0176 58510724. Auf Deutsch oder auf Russisch, wie es Ihnen leichter fällt.

Drei Dinge, die über die Leistung entscheiden

Rechtsschutz ist die Versicherung, bei der die meisten Menschen zu spät kommen. Diese drei Punkte entscheiden darüber, ob Ihr Vertrag im Ernstfall zahlt.

Rückwirkend gibt es nichts

Der Streit muss nach Vertragsbeginn entstehen. Wer erst zum Vertrag greift, wenn die Kündigung schon im Briefkasten liegt oder der Bescheid da ist, bekommt für diesen Fall keine Leistung. Das ist keine Härte des Versicherers, sondern der Kern der Sache: versichert wird das Ungewisse.

Meist drei Monate Wartezeit

Für Streit um Arbeit, Wohnung und Verträge gilt in der Regel eine Wartezeit von etwa drei Monaten. Der Verkehrsbereich ist davon meist ausgenommen und greift sofort – ein Grund, den Baustein Verkehr nicht aufzuschieben. Die genaue Frist steht im jeweiligen Tarif.

Es geht nicht nur um den Anwalt

Getragen werden je nach Vertrag auch Gerichtskosten, Sachverständige, Zeugen und – wenn Sie verlieren – die Kosten der Gegenseite. Genau dieser letzte Posten macht aus einem überschaubaren Streit ein finanzielles Risiko. Eine Ausnahme ist das Arbeitsrecht in erster Instanz; warum das für Sie sogar wichtiger ist, steht unten im zweiten Fallbeispiel.

Fallbeispiele

Vier Fälle, einer je Baustein

Damit die vier Bereiche nicht abstrakt bleiben: So sieht ein typischer Fall aus, und das kostet er ohne Versicherung.

Sie haben 900 Euro für ein Möbelstück überwiesen, geliefert wird nichts, auf E-Mails kommt keine Antwort. Ein Anwaltsschreiben kostet Sie schon vor jedem Gerichtstermin einen dreistelligen Betrag – bei einem Streitwert, der sich kaum lohnt.

Genau das ist die Lücke, die der Baustein Privat schließt: Er trägt die Anwaltskosten auch dann, wenn der Streitwert klein und das Risiko groß ist. Ohne Versicherung entscheidet nicht das Recht, sondern die Rechnung.

Sie erhalten eine betriebsbedingte Kündigung. Für eine Kündigungsschutzklage haben Sie drei Wochen Zeit – danach gilt die Kündigung als wirksam, selbst wenn sie fehlerhaft war.

In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wenn sie gewinnt. Das ist die Besonderheit des Arbeitsrechts und der Grund, warum viele auf eine Klage verzichten. Der Baustein Beruf nimmt Ihnen diese Rechnung ab.

Nach einem Unfall, an dem Sie schuldlos sind, kürzt die Versicherung der Gegenseite die Regulierung auf 50 Prozent – mit der Behauptung, Sie seien mitschuldig. Sie brauchen ein Sachverständigengutachten, um das Gegenteil zu zeigen.

Gutachten, Anwalt und im Streitfall das Gericht summieren sich schnell. Der Baustein Verkehr deckt das ab und greift in der Regel ohne Wartezeit – er ist der einzige der vier, den man auch kurzfristig noch sinnvoll abschließen kann.

Sie wollen die Abrechnung prüfen lassen und Belegeinsicht verlangen, der Vermieter mauert. Oder umgekehrt: Sie sind Eigentümer und Ihr Mieter zahlt seit vier Monaten nicht.

Beide Rollen deckt der Baustein Immobilie ab – als Mieter, als selbstnutzender Eigentümer und, je nach Tarif, für eine vermietete Wohnung. Wichtig: Auch hier gilt die Wartezeit von meist drei Monaten. Wer die Abrechnung schon im Briefkasten hat, kommt zu spät.

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