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Anfrage

Ihr Vorschlag, unverbindlich

Sagen Sie mir, was für ein Haus es ist – ich rechne Ihnen einen passenden Tarif und melde mich mit dem Ergebnis. Die Anfrage kostet nichts und verpflichtet zu nichts.

  1. 1Gebäude
  2. 2Schutzumfang
  3. 3Vorgeschichte
  4. 4Kontakt

Um was für ein Gebäude geht es?

Diese Angaben bestimmen den Beitrag stärker als alles andere.

Um was für ein Gebäude geht es? *

Bei einer Eigentumswohnung versichert in aller Regel die Eigentümergemeinschaft das Gebäude – eine eigene Wohngebäudeversicherung brauchen Sie dann nicht. Was Ihnen fehlt, ist meist die Hausratversicherung für Ihre Einrichtung. Schreiben Sie mir trotzdem, ich sehe mir Ihre Teilungserklärung an.

Eckdaten
Entscheidet über die Hochwasserzone.
Bitte möglichst genau – siehe Hinweis unten.
Optional – alte Anlagen erhöhen das Leitungswasserrisiko.
Wie wird das Gebäude genutzt?
Ist das Gebäude unterkellert?

Was soll abgesichert sein?

Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel sind in jedem Tarif enthalten. Alles Weitere wählen Sie.

Zusätzlich absichern
Weitere Angaben

Wie war es bisher?

Ehrliche Angaben helfen Ihnen: Verschwiegene Vorschäden kosten im Ernstfall den Versicherungsschutz.

Gibt es schon eine Wohngebäudeversicherung?
Gab es in den letzten fünf Jahren Schäden am Gebäude?
Art des Schadens, ungefähres Jahr und Höhe – auch, wenn er selbst bezahlt wurde.

Wohin darf ich antworten?

Telefon oder E-Mail – eines von beiden genügt.

Ihre Kontaktdaten

Mit Absendung dieses Formulars nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Bitte beachten Sie: Ich bin kein unabhängiger Makler, sondern als gebundener Vermittler ausschließlich für die ERGO tätig. Meine gesetzliche Erstinformation mit allen Registernummern finden Sie hier.

* Pflichtfelder. Es gelten die Angaben unserer Datenschutzerklärung.

Wenn Sie lieber sprechen: 0176 58510724. Auf Deutsch oder auf Russisch, wie es Ihnen leichter fällt.

Drei Dinge, an denen es meistens hakt

Nicht der Beitrag entscheidet, ob eine Wohngebäudeversicherung taugt, sondern diese drei Punkte.

Elementarschäden sind nicht automatisch dabei

Der Grundschutz deckt Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Läuft Wasser von außen ins Haus – Starkregen, Rückstau, Überschwemmung –, zahlt er nicht. Starkregen trifft nicht nur Häuser am Fluss: Er fällt dort, wo die Wolke steht.

Die Wohnfläche entscheidet über die Entschädigung

Der Beitrag wird aus Ihrer Flächenangabe berechnet – und mit ihr auch die Versicherungssumme. Ist die Fläche zu klein angegeben, liegt eine Unterversicherung vor, und der Versicherer darf im Schadenfall anteilig kürzen. Lieber einmal nachmessen als zwanzig Jahre lang zu wenig versichert sein.

Eine Eigentumswohnung versichert die Gemeinschaft

Beim Wohnungseigentum schließt die Eigentümergemeinschaft die Gebäudeversicherung ab, nicht der einzelne Eigentümer. Was Ihnen dann noch fehlt, ist die Hausratversicherung für Ihre Einrichtung – und je nach Teilungserklärung eine Absicherung für das, was Sie selbst eingebaut haben.

Fallbeispiele

Vier Fälle aus dem Alltag

Woran man merkt, was der Vertrag wirklich leistet – und wo die Lücken liegen.

Ein Sommergewitter bringt in zwanzig Minuten mehr Regen, als die Kanalisation abführen kann. Das Wasser drückt durch den Bodenablauf zurück in den Keller. Heizung, Waschmaschine und die eingelagerten Möbel sind hin, dazu die Trocknung – schnell 30.000 Euro und mehr.

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Der Grundschutz zahlt hier nichts. Rückstau und Überschwemmung sind Elementarschäden, und die sind nur versichert, wenn der Baustein eingeschlossen ist. Das ist die mit Abstand häufigste Lücke, die mir begegnet.

Eine undichte Leitung im Mauerwerk fällt oft erst auf, wenn der Putz Blasen wirft oder die Nebenkostenabrechnung einen Wasserverbrauch ausweist, den niemand erklären kann.

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Leitungswasser gehört zum Grundschutz: Versichert sind die Reparatur des Rohres, das Aufstemmen und Schließen der Wand sowie die Trocknung. Nicht versichert ist das, was in der Wohnung nass geworden ist – Möbel und Teppich sind Sache der Hausratversicherung. Deshalb gehören beide Verträge zusammen.

Sturm ist ab Windstärke 8 versichert, und das gilt im Grundschutz. Ersetzt werden die Ziegel, die Lattung und die Folgeschäden durch eindringenden Regen.

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Zwei Dinge, die dabei oft übersehen werden: Der Notdach-Aufbau muss schnell passieren, sonst wächst der Schaden – rufen Sie erst mich oder die Notfallnummer an, nicht erst den Dachdecker. Und wenn zugleich die Photovoltaikanlage beschädigt wird, ist die nur dann mitversichert, wenn sie ausdrücklich eingeschlossen wurde.

Das ist kein Fehler, sondern die Rechengröße hinter dem gleitenden Neuwert. Der Wert Ihres Hauses wird auf Baupreise von 1914 zurückgerechnet und dann jedes Jahr mit dem aktuellen Baupreisindex hochgerechnet.

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Der Sinn: Auch nach dreißig Jahren reicht die Entschädigung noch, um gleichwertig neu zu bauen – obwohl die Baukosten sich vervielfacht haben. Der Preis dafür ist, dass Ihr Beitrag jedes Jahr ein Stück steigt, ohne dass jemand die Preise erhöht hätte. Wer das nicht weiß, hält es für eine Beitragserhöhung; es ist der eingebaute Inflationsschutz.

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