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Drei Dinge, die kaum jemand weiß
Die Hausratversicherung gilt als einfach – und genau deshalb liest niemand nach, wo ihre Grenzen liegen.
Das Fahrrad ist nicht automatisch dabei
Aus der verschlossenen Wohnung oder dem abgeschlossenen Keller ist es mitversichert. Angeschlossen am Bahnhof ist es das nicht – dafür braucht es den Baustein Fahrraddiebstahl. Bei E-Bikes lohnt der Blick doppelt: Vier Stellen vor dem Komma sind dort keine Seltenheit.
Die Versicherungssumme kommt aus der Wohnfläche
Statt Ihren Hausrat zu zählen, werden 650 € je Quadratmeter Wohnfläche gerechnet – bei 80 m² also 52.000 €. Der Vorteil: Wer die Fläche richtig angibt, bekommt den Unterversicherungsverzicht – der Versicherer darf dann nicht mit dem Argument kürzen, es sei zu wenig versichert gewesen. Deshalb zählt hier die ehrliche Zahl, nicht die kleine.
Für Schmuck und Bargeld gelten Höchstgrenzen
Wertsachen sind nur bis zu einem Anteil der Versicherungssumme ersetzt, Bargeld noch enger begrenzt. Wie hoch dieser Anteil liegt, wird nicht pauschal vorgegeben, sondern prozentual zur Versicherungssumme vereinbart – wir legen ihn gemeinsam fest. Wer Erbstücke oder eine Sammlung im Haus hat, muss die Grenze anheben – oder das Wertvolle in ein Schließfach legen. Beides ist in Ordnung, nur nichts zu tun ist es nicht.
Vier Fälle aus dem Alltag
Woran man merkt, was der Vertrag wirklich leistet – und wo die Lücken liegen.
Nach dem Urlaub steht die Wohnungstür offen
Fernseher, Laptop, der Schmuck aus der Kommode – und eine aufgebrochene Tür. Ersetzt wird beides: das Gestohlene zum Neuwert, also zu dem Preis, den ein gleichwertiges Gerät heute kostet, und der Schaden an Tür und Rahmen.
\nZwei Dinge entscheiden über die Höhe: die Grenze für Wertsachen und die Frage, ob Sie eine Liste haben. Fotografieren Sie einmal im Jahr Ihre Zimmer und heben Sie Rechnungen für teure Geräte auf – nicht für den Versicherer, sondern für sich selbst. Nach einem Einbruch erinnert sich niemand vollständig.
Der Zulaufschlauch der Waschmaschine platzt
Das Wasser läuft stundenlang, bis jemand nach Hause kommt. Parkett, Teppich und die Möbel im Erdgeschoss sind hin.
\nHier greifen zwei Versicherungen, und das verwirrt regelmäßig: Ihre Möbel, Teppiche und Geräte zahlt die Hausratversicherung. Estrich, Parkett und die Trocknung des Gebäudes sind Sache der Wohngebäudeversicherung – bei einer Mietwohnung also die des Vermieters. Und wenn Wasser in die Wohnung darunter läuft, kommt die Privathaftpflicht ins Spiel.
Das E-Bike verschwindet aus dem Fahrradkeller
War der Keller abgeschlossen und wurde er aufgebrochen, ist es ein Einbruchdiebstahl – dann zahlt der Grundschutz. War die Kellertür nur zugezogen oder stand offen, weil ein Nachbar sie nicht geschlossen hat, ist es einfacher Diebstahl, und der ist nicht versichert.
\nGenau diese Unterscheidung macht den Baustein Fahrraddiebstahl wertvoll: Er greift auch dort, wo kein Einbruch nachweisbar ist. Achten Sie dabei auf eine mögliche Nachtzeitklausel – manche Tarife zahlen nachts nur, wenn das Rad in Gebrauch war.
Der Laptop wird im Urlaub aus dem Hotelzimmer gestohlen
Auch das ist versichert, und zwar über die Außenversicherung: Ihr Hausrat bleibt geschützt, wenn Sie ihn vorübergehend mitnehmen – im Urlaub, im Hotel, im Studentenzimmer eines Kindes.
\nEntscheidend ist aber, wie er wegkommt. Wurde die Zimmertür oder der Schrank aufgebrochen, ist es ein Einbruchdiebstahl und ersetzt. Lag das Gerät am Pool oder im Café und war plötzlich weg, ist es einfacher Diebstahl – und der ist nicht versichert. Genau daran scheitern die meisten Fälle, und beim Smartphone besonders oft: Es ist ständig in der Hand, und aus der Hand gerissen oder liegengelassen zahlt keine Hausratversicherung.
\nZwei weitere Grenzen sollte man kennen: Die Außenversicherung gilt nur vorübergehend – meist einige Monate – und ist der Höhe nach begrenzt. Und aus einem abgestellten Auto ist Diebstahl nur eingeschränkt oder gar nicht ersetzt; was im Kofferraum liegt, ist selten so versichert, wie man annimmt.