Erst rechnen, dann kündigen
Sagen Sie mir, was Sie heute haben – ich rechne Ihnen mein Angebot dagegen. Lohnt sich der Wechsel nicht, sage ich Ihnen das genauso deutlich.
Vielen Dank!
Ich sehe mir Ihre Angaben an und rechne mein Angebot dagegen. Kündigen Sie bitte noch nichts – erst wenn der neue Schutz steht, ist der Wechsel sicher.
Wenn Sie lieber sprechen: 0176 58510724. Auf Deutsch oder auf Russisch, wie es Ihnen leichter fällt.
Drei Dinge vorweg
Beim Wechseln geht selten der Tarif schief, sondern die Reihenfolge.
Kündigen Sie nicht zuerst
Wer kündigt, bevor der neue Vertrag steht, riskiert eine Lücke – und im schlimmsten Fall eine Ablehnung beim neuen Versicherer, während der alte schon weg ist. Erst das Angebot, dann die Kündigung. Immer in dieser Reihenfolge.
Die Fristen sind unterschiedlich
Bei der KFZ-Versicherung ist der 30. November der Stichtag für den Jahreswechsel. Sach- und Haftpflichtverträge laufen meist mit drei Monaten Frist zum Ablauftag. Wer den Tag verpasst, wartet ein Jahr.
Ein Foto der Police reicht
Daraus lese ich Leistungen, Selbstbeteiligung und Fälligkeit. Ohne diese Angaben vergleiche ich Beiträge, die gar nicht dasselbe abdecken – und ein billigerer Tarif mit weniger Leistung ist kein Gewinn.
Was beim Wechsel wirklich zählt
Vier Fragen, die vor jedem Wechsel kommen – und die ehrlichen Antworten dazu.
Lohnt sich der Wechsel überhaupt?
Nicht immer, und ich sage es Ihnen, wenn nicht. Ich bin gebundener Versicherungsvertreter – ich vergleiche nicht den Markt, sondern rechne Ihnen mein Angebot gegen Ihren jetzigen. Ist Ihr bestehender Vertrag der bessere, erfahren Sie das von mir, statt dass Sie es ein Jahr später merken.
Was ist ein Sonderkündigungsrecht?
Ein Recht, außer der Reihe zu kündigen – meist innerhalb eines Monats, nachdem etwas Bestimmtes passiert ist: eine Beitragserhöhung ohne mehr Leistung, ein regulierter Schaden, oder ein Fahrzeugwechsel in der KFZ-Versicherung. Diese Frist ist kurz. Wenn Sie gerade Post von Ihrem Versicherer bekommen haben, schicken Sie sie mir, bevor der Monat um ist.
Nehme ich meine Schadenfreiheitsklasse mit?
Ja. Die schadenfreien Jahre gehören Ihnen, nicht der Gesellschaft – der bisherige Versicherer bestätigt sie dem neuen. Das läuft zwischen den Häusern, Sie müssen nichts tun. Kommen Sie aus dem Ausland, wird es aufwendiger: Dann brauchen wir eine Bestätigung Ihres früheren Versicherers, und wie sie angerechnet wird, hängt vom Land ab.
Übernehmen Sie die Kündigung für mich?
Ich bereite das Schreiben vor und behalte die Frist im Blick – unterschreiben und abschicken müssen Sie es selbst. Als gebundener Versicherungsvertreter nehme ich kein Mandat für Ihren bisherigen Versicherer an; das wäre die Rolle eines Maklers. Praktisch ändert das wenig: Sie bekommen den fertigen Text und den Termin, zu dem er raus muss.