Die neue Adresse ist keine Formsache
Beim Umzug denkt man an Kartons, Nachsendeauftrag und Ummeldung im Bürgerbüro. An die Versicherungen denkt man zuletzt – und dabei ändert sich bei zweien davon nicht nur die Anschrift, sondern der Vertrag selbst.
Der Hausrat hängt an der Wohnfläche, das Auto an der Postleitzahl. Wer beides nicht meldet, hat im besten Fall zu viel gezahlt und im schlechtesten zu wenig Schutz.
Ein Anruf genügt, und zwar am besten vor dem Umzugstag.
Am Umzugstag selbst
Während des Umzugs sind in der Regel beide Wohnungen für eine Übergangszeit versichert – Ihr Hausrat ist also nicht plötzlich schutzlos, weil die Hälfte schon drüben steht.
Nicht mitversichert ist der Transport selbst. Was im Transporter zu Bruch geht, zahlt weder Hausrat noch Haftpflicht. Dafür haftet die Umzugsfirma – und wenn Freunde helfen, niemand.
Was sich mit der neuen Wohnung ändert
Hausrat – hier ändert sich die Versicherungssumme
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Die Summe entsteht aus der Wohnfläche; es werden 650 Euro je Quadratmeter gerechnet. Ziehen Sie von 60 auf 90 Quadratmeter, steigt die Summe von 39.000 auf 58.500 Euro – und wenn das niemand meldet, sind Sie unterversichert.
Das ist nicht theoretisch: Bei Unterversicherung wird im selben Verhältnis gekürzt. Wer zwei Drittel versichert hat, bekommt auch bei einem Wasserschaden über 3.000 Euro nur zwei Drittel.
Umgekehrt gilt es genauso. Wer sich verkleinert und es meldet, zahlt weniger. Zur Hausrat-Anfrage
Auto – die Postleitzahl bestimmt den Beitrag mit
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Jeder Zulassungsbezirk hat eine Regionalklasse, die sich danach richtet, wie viele Schäden dort gemeldet werden. Ein Umzug von Augsburg aufs Land kann den Beitrag senken, ein Umzug in eine Großstadt ihn erhöhen.
Die Adresse zu melden ist keine Höflichkeit, sondern Pflicht – sie gehört zu den Angaben, auf denen der Vertrag beruht. Bleibt die alte Anschrift stehen, kann das im Schadenfall zum Thema werden.
Wechseln Sie den Zulassungsbezirk, brauchen Sie ohnehin ein neues Kennzeichen. Erledigen Sie beides zusammen.
Privathaftpflicht – meist nur die Adresse, mit einer Ausnahme
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Der Schutz gilt weiter, egal wo Sie wohnen. Melden sollten Sie den Umzug trotzdem, sonst kommt Ihre Post an die alte Anschrift – und dort kann eine Frist ablaufen, von der Sie nie erfahren.
Die Ausnahme: Wenn Sie vom Mieten ins Eigentum wechseln, ändert sich Ihre Lage grundlegend. Als Eigentümer haften Sie zusätzlich für das Gebäude – für den vereisten Gehweg, den lockeren Dachziegel. Das gehört in den Vertrag.
Wohngebäude – nur bei Eigentum, und der Vertrag zieht nicht mit um
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Die Gebäudeversicherung gehört zum Haus, nicht zu Ihnen. Beim Verkauf geht sie auf den Käufer über; für ein neues Haus brauchen Sie einen neuen Vertrag. Wer eine Eigentumswohnung kauft, braucht meist gar keinen – dort versichert die Eigentümergemeinschaft das Gebäude gemeinsam.
Was oft nachgefragt wird
Ich ziehe in eine WG oder ein möbliertes Zimmer
Dann versichern Sie Ihre eigenen Sachen, nicht die ganze Wohnung. Für ein Zimmer in einer WG gelten andere Regeln als für eine eigene Wohnung – sagen Sie es beim Anruf dazu, sonst wird die Summe falsch berechnet.
Ich ziehe für ein paar Monate zu Verwandten
Wer vorübergehend bei Familie unterkommt und die Möbel eingelagert hat, sollte das melden. Eingelagerter Hausrat in einem Lagerraum ist nicht automatisch so versichert wie in einer Wohnung.
Kündigen Sie den Vertrag in dieser Zeit besser nicht – ein neuer Vertrag nach einer Lücke ist selten günstiger, und in der Lücke sind Sie ungeschützt.
Wann muss ich Bescheid sagen – vorher oder nachher?
Vorher ist besser. Dann steht die neue Wohnung vom ersten Tag an richtig im Vertrag, und die Übergangszeit für beide Wohnungen läuft sauber.
Wenn es im Trubel untergegangen ist: Melden Sie es, sobald es Ihnen einfällt. Spät ist deutlich besser als nie.
Sagen Sie mir die neue Adresse und die Quadratmeter
Mehr brauche ich nicht, um Ihre Verträge nachzuziehen. Telefonisch unter 0176 58510724, auf Russisch oder Deutsch.