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Anfrage

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Für wen ist die Versicherung?

Alter und Versichertenstatus bestimmen den Beitrag.

Der Beitrag hängt am Eintrittsalter.
Nur für gesetzlich Versicherte: Ein lückenlos geführtes Heft erhöht den Festzuschuss der Kasse.

Welche Leistungen sind Ihnen wichtig?

Mindestens eine Angabe – danach richtet sich der Tarif.

Welche Leistungen sind Ihnen wichtig? *

Ihr Zahnstatus

Zwei Fragen, die über die Annahme entscheiden.

Die Fragen zum Zahnstatus wirken unangenehm direkt – sie ersparen Ihnen aber die Enttäuschung, dass ein Antrag später abgelehnt wird. Antworten Sie ruhig ehrlich; wenn ein Tarif nicht passt, sage ich Ihnen das, statt Ihnen etwas zu verkaufen.

Ist zurzeit eine Behandlung angeraten, geplant oder begonnen? *
Diese Behandlung wird nicht mitversichert sein. Es lohnt sich trotzdem oft, den Vertrag für alles Weitere abzuschließen – das rechne ich Ihnen aus.
Fehlende Zähne? *

Wohin darf ich antworten?

Telefon oder E-Mail – eines von beiden genügt.

Ihre Kontaktdaten

Telefon oder E-Mail – eines von beiden brauche ich, um Ihnen zu antworten.

Mit Absendung dieses Formulars nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Bitte beachten Sie: Ich bin kein unabhängiger Makler, sondern als gebundener Vermittler ausschließlich für die ERGO tätig. Meine gesetzliche Erstinformation mit allen Registernummern finden Sie hier.

* Pflichtfelder. Es gelten die Angaben unserer Datenschutzerklärung.

Wenn Sie lieber sprechen: 0176 58510724. Auf Deutsch oder auf Russisch, wie es Ihnen leichter fällt.

Die beste Zahnzusatzversicherung ist die, die man abschließt, bevor man sie braucht

Bei keiner anderen Versicherung entscheidet der Zeitpunkt so hart über die Leistung. Wer erst nach dem Befund kommt, kann in der Regel nichts mehr retten – deshalb stehen diese drei Punkte hier oben und nicht im Kleingedruckten.

Was angeraten ist, ist nicht versichert

Hat Ihre Zahnärztin eine Behandlung bereits empfohlen oder begonnen, ist genau diese Behandlung ausgeschlossen – auch wenn Sie den Vertrag danach abschließen. Das gilt bei jedem Anbieter. Ehrlichkeit im Antrag schützt Sie: Verschwiegenes fällt spätestens bei der Abrechnung auf.

Fehlende Zähne zählen mit

Jeder Antrag fragt nach fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Je nach Anzahl führt das zu einem Zuschlag oder zur Ablehnung. Ersetzte Zähne – also Brücke, Implantat oder Prothese – sind meist unproblematisch. Sagen Sie es mir unten, dann suche ich gleich den passenden Tarif.

Die Leistung wächst erst

In den ersten Jahren begrenzen die meisten Tarife die Erstattung – die sogenannte Zahnstaffel. Dazu kommt oft eine Wartezeit von einigen Monaten. Ein Vertrag, der seit fünf Jahren läuft, ist deshalb deutlich mehr wert als einer, der gestern begonnen hat.

Fallbeispiele

Vier Fälle, vier Rechnungen

Bei Zähnen entscheidet nicht die Diagnose über die Kosten, sondern der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Diese vier Fälle zeigen, warum.

Die gesetzliche Kasse zahlt einen Festzuschuss, und zwar den für die sogenannte Regelversorgung. Bei einer Zahnlücke ist das die Brücke, nicht das Implantat.

Entscheiden Sie sich für ein Implantat, bleibt der Zuschuss gleich hoch – die Kosten aber nicht. Für Implantat samt Krone liegen sie häufig im Bereich von zwei- bis dreitausend Euro je Zahn. Der Löwenanteil bleibt an Ihnen hängen. Eine Zahnzusatzversicherung setzt genau hier an.

Sie waren zur Kontrolle, es wurde eine Krone empfohlen, und jetzt suchen Sie eine Versicherung. Die ehrliche Antwort: Für diesen Zahn wird kein Tarif mehr zahlen. Der Versicherungsfall ist bereits eingetreten, als die Behandlung angeraten wurde.

Das im Antrag zu verschweigen hilft nicht – spätestens bei der Abrechnung liegt der Heil- und Kostenplan mit Datum vor. Es lohnt sich trotzdem oft, den Vertrag jetzt für alles Weitere abzuschließen: Der Rest Ihres Gebisses ist damit ab sofort abgesichert.

Sie haben abgeschlossen, alles ist gesund, und im zweiten Jahr wird eine aufwendige Behandlung nötig. Jetzt greift die Zahnstaffel: In den ersten Jahren begrenzen die meisten Tarife die Erstattung auf einen festen Höchstbetrag je Jahr.

Das ist kein Kleingedrucktes-Trick, sondern verhindert, dass jemand kurz vor der Behandlung abschließt und sofort das Vielfache seines Beitrags entnimmt. Für Sie heißt es: Je früher der Vertrag läuft, desto mehr ist er wert. Nach Ablauf der Staffel entfällt die Grenze.

Die gesetzliche Kasse zahlt eine kieferorthopädische Behandlung erst ab einem bestimmten Schweregrad. Die leichteren Stufen – also der überwiegende Teil der Fälle, die aus ästhetischen und vorbeugenden Gründen behandelt werden – trägt sie gar nicht.

Die Behandlung läuft dann komplett auf eigene Rechnung und bewegt sich meist im vierstelligen Bereich. Auch hier gilt die Grundregel: Der Vertrag muss stehen, bevor der Kieferorthopäde etwas festgestellt hat. Für Kinder heißt das in der Praxis: möglichst früh, lange vor dem Zahnwechsel.

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