Ihr Vorschlag, unverbindlich
Vielen Dank!
Ihre Anfrage ist angekommen. Ich sehe mir die Angaben an und melde mich mit einem Vorschlag bei Ihnen.
Wenn Sie lieber sprechen: 0176 58510724. Auf Deutsch oder auf Russisch, wie es Ihnen leichter fällt.
Die beste Zahnzusatzversicherung ist die, die man abschließt, bevor man sie braucht
Bei keiner anderen Versicherung entscheidet der Zeitpunkt so hart über die Leistung. Wer erst nach dem Befund kommt, kann in der Regel nichts mehr retten – deshalb stehen diese drei Punkte hier oben und nicht im Kleingedruckten.
Was angeraten ist, ist nicht versichert
Hat Ihre Zahnärztin eine Behandlung bereits empfohlen oder begonnen, ist genau diese Behandlung ausgeschlossen – auch wenn Sie den Vertrag danach abschließen. Das gilt bei jedem Anbieter. Ehrlichkeit im Antrag schützt Sie: Verschwiegenes fällt spätestens bei der Abrechnung auf.
Fehlende Zähne zählen mit
Jeder Antrag fragt nach fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Je nach Anzahl führt das zu einem Zuschlag oder zur Ablehnung. Ersetzte Zähne – also Brücke, Implantat oder Prothese – sind meist unproblematisch. Sagen Sie es mir unten, dann suche ich gleich den passenden Tarif.
Die Leistung wächst erst
In den ersten Jahren begrenzen die meisten Tarife die Erstattung – die sogenannte Zahnstaffel. Dazu kommt oft eine Wartezeit von einigen Monaten. Ein Vertrag, der seit fünf Jahren läuft, ist deshalb deutlich mehr wert als einer, der gestern begonnen hat.
Vier Fälle, vier Rechnungen
Bei Zähnen entscheidet nicht die Diagnose über die Kosten, sondern der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Diese vier Fälle zeigen, warum.
Ein Backenzahn muss raus – Brücke oder Implantat?
Die gesetzliche Kasse zahlt einen Festzuschuss, und zwar den für die sogenannte Regelversorgung. Bei einer Zahnlücke ist das die Brücke, nicht das Implantat.
Entscheiden Sie sich für ein Implantat, bleibt der Zuschuss gleich hoch – die Kosten aber nicht. Für Implantat samt Krone liegen sie häufig im Bereich von zwei- bis dreitausend Euro je Zahn. Der Löwenanteil bleibt an Ihnen hängen. Eine Zahnzusatzversicherung setzt genau hier an.
Der Zahnarzt hat die Krone schon angeraten
Sie waren zur Kontrolle, es wurde eine Krone empfohlen, und jetzt suchen Sie eine Versicherung. Die ehrliche Antwort: Für diesen Zahn wird kein Tarif mehr zahlen. Der Versicherungsfall ist bereits eingetreten, als die Behandlung angeraten wurde.
Das im Antrag zu verschweigen hilft nicht – spätestens bei der Abrechnung liegt der Heil- und Kostenplan mit Datum vor. Es lohnt sich trotzdem oft, den Vertrag jetzt für alles Weitere abzuschließen: Der Rest Ihres Gebisses ist damit ab sofort abgesichert.
Im zweiten Jahr kommt die große Rechnung
Sie haben abgeschlossen, alles ist gesund, und im zweiten Jahr wird eine aufwendige Behandlung nötig. Jetzt greift die Zahnstaffel: In den ersten Jahren begrenzen die meisten Tarife die Erstattung auf einen festen Höchstbetrag je Jahr.
Das ist kein Kleingedrucktes-Trick, sondern verhindert, dass jemand kurz vor der Behandlung abschließt und sofort das Vielfache seines Beitrags entnimmt. Für Sie heißt es: Je früher der Vertrag läuft, desto mehr ist er wert. Nach Ablauf der Staffel entfällt die Grenze.
Das Kind braucht eine Zahnspange
Die gesetzliche Kasse zahlt eine kieferorthopädische Behandlung erst ab einem bestimmten Schweregrad. Die leichteren Stufen – also der überwiegende Teil der Fälle, die aus ästhetischen und vorbeugenden Gründen behandelt werden – trägt sie gar nicht.
Die Behandlung läuft dann komplett auf eigene Rechnung und bewegt sich meist im vierstelligen Bereich. Auch hier gilt die Grundregel: Der Vertrag muss stehen, bevor der Kieferorthopäde etwas festgestellt hat. Für Kinder heißt das in der Praxis: möglichst früh, lange vor dem Zahnwechsel.