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Unfallfrei gefahren im Ausland – was davon in Deutschland zählt

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Zwanzig Jahre ohne Unfall – und trotzdem der Beitrag eines Anfängers?

Das ist die Erfahrung, die viele beim ersten Angebot in Deutschland machen. Wer im Herkunftsland jahrzehntelang unfallfrei gefahren ist, findet davon im Beitrag zunächst nichts wieder.

Der Grund ist eine Regel im Pflichtversicherungsgesetz: Schadenfreie Jahre werden aus dem europäischen Wirtschaftsraum übernommen – von außerhalb nicht. Ukraine, Russland, Kasachstan und Moldau gehören nicht dazu.

Das ist aber nicht das Ende der Geschichte. Aus der EU wird Ihr Rabatt vollständig übernommen. Und wer von außerhalb kommt und den Führerschein seit mindestens drei Jahren hat, startet nicht in SF 0, sondern in SF ½.

Was Sie bereithalten sollten

Für die Zulassung selbst brauchen Sie außerdem eine eVB-Nummer.

  • Ihren Führerschein – entscheidend ist das Ausstellungsdatum
  • Aus der EU: die Bescheinigung Ihres bisherigen Versicherers über die schadenfreien Jahre
  • Den Namen des Vorversicherers und die Vertragsnummer

Zwei Fälle

Woher Sie kommen, entscheidet

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Aus der EU: Ihr Rabatt wird vollständig übernommen

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Wer aus einem EU-Land kommt, nimmt seine schadenfreien Jahre mit. Der Prozentsatz wird übernommen – Sie stehen also so da wie zuvor, nicht schlechter.

Eine Bedingung gibt es: Ihr bisheriger Versicherer muss die schadenfreien Jahre bescheinigen. Ohne dieses Papier gibt es nichts anzurechnen, selbst wenn Sie tatsächlich nie einen Unfall hatten. Fordern Sie die Bescheinigung deshalb an, solange Sie noch Kontakt zum alten Versicherer haben – aus Deutschland heraus wird es mühsamer.

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Aus der Ukraine, Russland und anderen Ländern außerhalb der EU

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Hier lassen sich die schadenfreien Jahre nicht übertragen – das gibt das Gesetz nicht her. Angerechnet wird stattdessen, wie lange Sie Ihren Führerschein besitzen.

Die Regel: Ab drei Jahren Führerscheinbesitz werden Sie in SF ½ eingestuft statt in SF 0. Das ist keine Formalie – SF 0 ist die Einstufung eines Menschen, der gerade die Prüfung bestanden hat, und sie schlägt sich deutlich im Beitrag nieder.

Deshalb ist das Ausstellungsdatum auf Ihrem Führerschein das wichtigste Dokument, das Sie mitbringen – wichtiger als jede Erklärung, wie lange Sie unfallfrei gefahren sind. Liegt Ihre Prüfung weniger als drei Jahre zurück, bleibt es bei SF 0; dann hilft nur Zeit.

Fragen

Was oft nachgefragt wird

Das ist eine Frage des Fahrerlaubnisrechts, nicht der Versicherung, und sie hängt vom Herkunftsland und der Dauer Ihres Aufenthalts ab. Zuständig ist die Führerscheinstelle Ihres Landratsamts oder Ihrer Stadt – fragen Sie dort nach, bevor Sie ein Auto anmelden.

Für die Einstufung im Versicherungsvertrag zählt das Ausstellungsdatum unabhängig davon, ob der Führerschein hier noch umgeschrieben werden muss.

Ja. Angaben zu Vorschäden gehören zu den Fragen, die wahrheitsgemäß zu beantworten sind – falsche Angaben können den Schutz kosten, und zwar genau dann, wenn Sie ihn brauchen.

Ein Unfall macht ein Angebot nicht unmöglich; ein verschwiegener Unfall macht den Vertrag wertlos.

Die Einstufung hängt am Vertrag und am Halter, nicht an allen Fahrern. Wer regelmäßig fährt, sollte aber im Vertrag stehen – sonst kann es im Schadenfall teuer werden.

Wenn beide fahren, sehen wir uns an, auf wen der Vertrag sinnvollerweise läuft. Das ist eine der Fragen, bei denen ein Telefonat mehr bringt als jedes Formular.

Wenn die Bescheinigung des Vorversicherers erst nach dem Abschluss eintrifft, lässt sich die Einstufung in der Regel nachträglich korrigieren. Sagen Sie mir Bescheid, sobald das Papier da ist – von selbst passiert es nicht.

Sagen Sie mir, seit wann Sie den Führerschein haben

Mit dem Ausstellungsdatum und – falls vorhanden – der Bescheinigung Ihres bisherigen Versicherers sehe ich Ihnen die Einstufung durch. Telefonisch unter 0176 58510724, auf Russisch oder Deutsch.

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