Krankenversicherung fürs Visum – am selben Tag, aber vor der Einreise
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Die Mutter will zur Geburt kommen – und die Botschaft will einen Nachweis
Der Termin bei der Botschaft steht, die Flüge sind gebucht, und dann steht auf der Liste der Unterlagen: Krankenversicherung für die gesamte Dauer des Aufenthalts. Ohne diesen Nachweis wird der Antrag abgelehnt, egal wie vollständig alles andere ist.
Das betrifft jedes Jahr dieselben Anlässe: die Eltern aus Kasachstan zur Geburt des Enkels, die Schwester aus Kirgistan zur Hochzeit, die Mutter, die nach der Operation ein paar Monate bei den Kindern bleiben soll.
Der Abschluss ist tagesaktuell möglich. Die Bestätigung kommt unmittelbar danach per E-Mail – Sie können sie ausdrucken oder an den Besucher weiterleiten, der sie zum Botschaftstermin braucht.
Keine Gesundheitsfragen, keine Altersgrenze, unbegrenzte Versicherungssumme. Das sind die drei Punkte, an denen es sonst am häufigsten scheitert.
Der Punkt, an dem es scheitert
Nach der Einreise geht es nicht mehr. Der Vertrag muss geschlossen sein, bevor Ihr Besuch das Flugzeug besteigt. Steht die Person erst einmal hier, lässt sich nichts nachholen – auch nicht rückwirkend.
Schnell ist es also, aber nicht beliebig spät. Am selben Tag ja – am Tag nach der Landung nein.
Besuch, Nachzug oder Umzug – das sind drei verschiedene Dinge
Die Frage klingt nach einer, ist aber drei. Wer das verwechselt, kauft entweder zu viel oder bekommt das Visum nicht.
Vorübergehend: Besuch bis 90 Tage
Schengen-Visum, Typ C. Eltern, Geschwister, Freunde, die wieder zurückfliegen.
Für einen vorübergehenden Aufenthalt gibt es nur die private Schiene. Die gesetzliche Krankenversicherung steht dafür nicht offen – sie setzt einen dauerhaften Aufenthalt voraus.
Dauerhaft: Familiennachzug
Nationales Visum, Typ D. Wer zum Ehepartner oder zu den Eltern zieht und bleibt.
Das ist ein dauerhafter Aufenthalt – und erst damit öffnet sich der Weg in die gesetzliche Krankenversicherung. Keine Reisepolice, sondern eine Versicherung auf Dauer.
Dauerhaft: schon hier, noch nicht versichert
Wer dauerhaft in Deutschland lebt, muss krankenversichert sein.
Auch hier führt der Weg in aller Regel in die gesetzliche Krankenversicherung – und dort gibt es keine Gesundheitsfragen, keine Altersgrenze und keine Ablehnung.
Die Trennlinie verläuft zwischen vorübergehend und dauerhaft, nicht zwischen teuer und günstig. Wer nur zu Besuch kommt, hat die gesetzliche Krankenversicherung nicht zur Wahl – und wer bleibt, braucht keine Reisepolice.
Ich decke beide Seiten ab: die private Absicherung für den Besuch, und die gesetzliche Krankenversicherung für den, der bleibt – auch die vermittle ich.
Was auf dem Papier stehen muss, damit es reicht
Eine beliebige Auslandsreiseversicherung genügt nicht. Für das Schengen-Visum ist eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung festgelegt, und die Botschaft prüft sie.
Bei der Versicherung, die ich vermittle, stellt sich die Frage nach der Höhe nicht: Die Versicherungssumme ist unbegrenzt. Damit ist die geforderte Mindestdeckung in jedem Fall erfüllt – und im Ernstfall entscheidet keine Obergrenze darüber, wie weit behandelt wird.
Eine Altersgrenze gibt es nicht. Das ist bei diesem Thema die wichtigste Nachricht: Auch für die Mutter mit 72 oder den Vater mit 80 lässt sich der Nachweis ausstellen.
Was es kostet, hängt vom Umfang und vom Zeitraum ab. Ein vierwöchiger Besuch ist etwas anderes als ein halbes Jahr. Sagen Sie mir Alter und Zeitraum, dann bekommen Sie eine Zahl statt einer Spanne.
Wo nach der Gesundheit gefragt wird – und wo nicht
Der Unterschied ist der Grund, warum man Zusatzversicherungen früh abschließt: Was heute noch nicht in der Akte steht, kann später nicht mehr gefragt werden.
- Besucherversicherung (Incoming): keine Gesundheitsfragen.
- Gesetzliche Krankenversicherung: keine Gesundheitsfragen, keine Altersgrenze, keine Ablehnung – setzt aber einen dauerhaften Aufenthalt voraus.
- Private Krankenvollversicherung: hier wird gefragt. Der Gesundheitszustand entscheidet über Beitrag und Umfang.
- Zusatzversicherungen wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer: ebenfalls mit Gesundheitsfragen.
Was oft nachgefragt wird
Meine Mutter ist 72 – bekommt sie überhaupt noch eine Versicherung?
Ja. Für den Besuch gibt es keine Altersgrenze – das gilt für die 72-jährige Mutter genauso wie für den 80-jährigen Vater.
Und wenn aus dem Besuch ein Bleiben wird: Sobald der Aufenthalt dauerhaft ist, steht die gesetzliche Krankenversicherung offen – in jedem Alter, ohne Gesundheitsfragen und ohne Ablehnung.
Der Besuch ist schon da und hat keine Versicherung – geht das noch?
Nein. Der Vertrag muss vor der Einreise geschlossen sein. Ist die Person bereits in Deutschland, lässt sich nichts mehr nachholen – auch nicht rückwirkend.
Das ist der Grund, warum diese Seite mit dem Zeitpunkt beginnt und nicht mit dem Preis. Der Abschluss selbst dauert keinen Tag – er muss nur davor liegen.
Das Visum wurde abgelehnt. Bekomme ich den Beitrag zurück?
Ja. Wird das Visum abgelehnt, wird der Beitrag erstattet. Sie gehen mit dem Abschluss also kein Risiko ein, falls die Botschaft nein sagt.
Wie schnell habe ich den Nachweis in der Hand?
Am selben Tag. Der Abschluss ist tagesaktuell möglich, und die Bestätigung kommt unmittelbar danach per E-Mail. Sie können sie sofort ausdrucken oder weiterleiten – auch an den Besucher im Herkunftsland, der sie zum Botschaftstermin braucht.
Für den Weg in die gesetzliche Krankenversicherung gilt das nicht – dort dauert die Aufnahme länger, rechnen Sie mit rund zwei Wochen. Wer dauerhaft herzieht, sollte sich also rechtzeitig melden; für den Besuch reicht der Anruf am selben Tag.
Reicht die Reiseversicherung, die es bei der Kreditkarte gibt?
In aller Regel nicht. Solche Policen sind für Ihre Reisen ins Ausland gedacht, nicht für den Aufenthalt eines Gastes in Deutschland – und die Botschaft verlangt einen Nachweis, der auf den Namen des Besuchers lautet und den gesamten Zeitraum abdeckt.
Schicken Sie mir im Zweifel, was Sie haben. Ich sehe es durch und sage Ihnen, ob es reicht – das kostet Sie nichts.
Können wir das auf Russisch besprechen?
Ja. Russisch ist meine Muttersprache. Anruf, Rückfragen und die Unterlagen selbst – Sie entscheiden, in welcher Sprache wir sprechen.
Das ist bei diesem Thema oft der eigentliche Punkt: Die Person, die kommt, spricht meist kein Deutsch, und wer erklären soll, was versichert ist und was nicht, muss beide Sprachen können.
Steht der Botschaftstermin schon?
Dann rufen Sie an. Für den Nachweis brauche ich Name, Geburtsdatum und den Zeitraum – mehr nicht. Die Bestätigung geht danach direkt per E-Mail an Sie raus.
Wenn Sie unsicher sind, welcher der drei Fälle oben auf Sie zutrifft: Das klären wir in fünf Minuten am Telefon. Es ist der häufigste Grund, warum Leute das Falsche kaufen.
Was ich dafür brauche
Weiterlesen: Welche Versicherung Sie zuerst brauchen, wenn der Besuch bleibt.
- Name und Geburtsdatum der Person, die kommt
- Geplanter Zeitraum – von wann bis wann
- Herkunftsland und Art des Visums
- Ihre Anschrift als Gastgeber