Ihr Vorschlag, unverbindlich
Sagen Sie mir, was für ein Haus es ist – ich rechne Ihnen einen passenden Tarif und melde mich mit dem Ergebnis. Die Anfrage kostet nichts und verpflichtet zu nichts.
Vielen Dank!
Ihre Anfrage ist angekommen. Ich sehe mir die Angaben an und melde mich mit einem Vorschlag bei Ihnen.
Wenn Sie lieber sprechen: 0176 58510724. Auf Deutsch oder auf Russisch, wie es Ihnen leichter fällt.
Drei Dinge, an denen es meistens hakt
Nicht der Beitrag entscheidet, ob eine Wohngebäudeversicherung taugt, sondern diese drei Punkte.
Elementarschäden sind nicht automatisch dabei
Der Grundschutz deckt Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Läuft Wasser von außen ins Haus – Starkregen, Rückstau, Überschwemmung –, zahlt er nicht. Starkregen trifft nicht nur Häuser am Fluss: Er fällt dort, wo die Wolke steht.
Die Wohnfläche entscheidet über die Entschädigung
Der Beitrag wird aus Ihrer Flächenangabe berechnet – und mit ihr auch die Versicherungssumme. Ist die Fläche zu klein angegeben, liegt eine Unterversicherung vor, und der Versicherer darf im Schadenfall anteilig kürzen. Lieber einmal nachmessen als zwanzig Jahre lang zu wenig versichert sein.
Eine Eigentumswohnung versichert die Gemeinschaft
Beim Wohnungseigentum schließt die Eigentümergemeinschaft die Gebäudeversicherung ab, nicht der einzelne Eigentümer. Was Ihnen dann noch fehlt, ist die Hausratversicherung für Ihre Einrichtung – und je nach Teilungserklärung eine Absicherung für das, was Sie selbst eingebaut haben.
Vier Fälle aus dem Alltag
Woran man merkt, was der Vertrag wirklich leistet – und wo die Lücken liegen.
Nach einem Gewitter steht der Keller unter Wasser
Ein Sommergewitter bringt in zwanzig Minuten mehr Regen, als die Kanalisation abführen kann. Das Wasser drückt durch den Bodenablauf zurück in den Keller. Heizung, Waschmaschine und die eingelagerten Möbel sind hin, dazu die Trocknung – schnell 30.000 Euro und mehr.
\nDer Grundschutz zahlt hier nichts. Rückstau und Überschwemmung sind Elementarschäden, und die sind nur versichert, wenn der Baustein eingeschlossen ist. Das ist die mit Abstand häufigste Lücke, die mir begegnet.
Ein Rohr bricht hinter der Wand
Eine undichte Leitung im Mauerwerk fällt oft erst auf, wenn der Putz Blasen wirft oder die Nebenkostenabrechnung einen Wasserverbrauch ausweist, den niemand erklären kann.
\nLeitungswasser gehört zum Grundschutz: Versichert sind die Reparatur des Rohres, das Aufstemmen und Schließen der Wand sowie die Trocknung. Nicht versichert ist das, was in der Wohnung nass geworden ist – Möbel und Teppich sind Sache der Hausratversicherung. Deshalb gehören beide Verträge zusammen.
Der Sturm deckt das halbe Dach ab
Sturm ist ab Windstärke 8 versichert, und das gilt im Grundschutz. Ersetzt werden die Ziegel, die Lattung und die Folgeschäden durch eindringenden Regen.
\nZwei Dinge, die dabei oft übersehen werden: Der Notdach-Aufbau muss schnell passieren, sonst wächst der Schaden – rufen Sie erst mich oder die Notfallnummer an, nicht erst den Dachdecker. Und wenn zugleich die Photovoltaikanlage beschädigt wird, ist die nur dann mitversichert, wenn sie ausdrücklich eingeschlossen wurde.
Warum steht im Vertrag ein Wert von 1914?
Das ist kein Fehler, sondern die Rechengröße hinter dem gleitenden Neuwert. Der Wert Ihres Hauses wird auf Baupreise von 1914 zurückgerechnet und dann jedes Jahr mit dem aktuellen Baupreisindex hochgerechnet.
\nDer Sinn: Auch nach dreißig Jahren reicht die Entschädigung noch, um gleichwertig neu zu bauen – obwohl die Baukosten sich vervielfacht haben. Der Preis dafür ist, dass Ihr Beitrag jedes Jahr ein Stück steigt, ohne dass jemand die Preise erhöht hätte. Wer das nicht weiß, hält es für eine Beitragserhöhung; es ist der eingebaute Inflationsschutz.