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Anfrage

Ihr Vorschlag, unverbindlich

Sagen Sie mir, wie Sie wohnen – ich rechne Ihnen einen passenden Tarif und melde mich mit dem Ergebnis. Die Anfrage kostet nichts und verpflichtet zu nichts.

  1. 1Zuhause
  2. 2Schutzumfang
  3. 3Vorgeschichte
  4. 4Kontakt

Wie wohnen Sie?

Aus der Wohnfläche entsteht die Versicherungssumme – deshalb ist sie die wichtigste Angabe.

In was für einem Zuhause wohnen Sie? *
Erdgeschoss und Souterrain sind für Einbrecher leichter erreichbar – das wirkt sich auf den Beitrag aus.
Eckdaten
Alle Wohnräume, auch Flur und Bad. Keller und Dachboden zählen nicht mit. Aus dieser Zahl entsteht die Versicherungssumme: 650 € je m².

Was soll abgesichert sein?

Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Einbruchdiebstahl sind in jedem Tarif enthalten. Alles Weitere wählen Sie.

Zusätzlich absichern
Bei E-Bikes bitte den Neupreis angeben.
Nur die Größenordnung, keine Liste – die machen wir später gemeinsam.
Weitere Angaben

Wie war es bisher?

Ehrliche Angaben helfen Ihnen: Verschwiegene Vorschäden kosten im Ernstfall den Versicherungsschutz.

Gibt es schon eine Hausratversicherung?
Gab es in den letzten fünf Jahren Schäden am Hausrat?
Art des Schadens, ungefähres Jahr und Höhe – auch, wenn er selbst bezahlt wurde.

Wohin darf ich antworten?

Telefon oder E-Mail – eines von beiden genügt.

Ihre Kontaktdaten

Mit Absendung dieses Formulars nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Bitte beachten Sie: Ich bin kein unabhängiger Makler, sondern als gebundener Vermittler ausschließlich für die ERGO tätig. Meine gesetzliche Erstinformation mit allen Registernummern finden Sie hier.

* Pflichtfelder. Es gelten die Angaben unserer Datenschutzerklärung.

Wenn Sie lieber sprechen: 0176 58510724. Auf Deutsch oder auf Russisch, wie es Ihnen leichter fällt.

Drei Dinge, die kaum jemand weiß

Die Hausratversicherung gilt als einfach – und genau deshalb liest niemand nach, wo ihre Grenzen liegen.

Das Fahrrad ist nicht automatisch dabei

Aus der verschlossenen Wohnung oder dem abgeschlossenen Keller ist es mitversichert. Angeschlossen am Bahnhof ist es das nicht – dafür braucht es den Baustein Fahrraddiebstahl. Bei E-Bikes lohnt der Blick doppelt: Vier Stellen vor dem Komma sind dort keine Seltenheit.

Die Versicherungssumme kommt aus der Wohnfläche

Statt Ihren Hausrat zu zählen, werden 650 € je Quadratmeter Wohnfläche gerechnet – bei 80 m² also 52.000 €. Der Vorteil: Wer die Fläche richtig angibt, bekommt den Unterversicherungsverzicht – der Versicherer darf dann nicht mit dem Argument kürzen, es sei zu wenig versichert gewesen. Deshalb zählt hier die ehrliche Zahl, nicht die kleine.

Für Schmuck und Bargeld gelten Höchstgrenzen

Wertsachen sind nur bis zu einem Anteil der Versicherungssumme ersetzt, Bargeld noch enger begrenzt. Wie hoch dieser Anteil liegt, wird nicht pauschal vorgegeben, sondern prozentual zur Versicherungssumme vereinbart – wir legen ihn gemeinsam fest. Wer Erbstücke oder eine Sammlung im Haus hat, muss die Grenze anheben – oder das Wertvolle in ein Schließfach legen. Beides ist in Ordnung, nur nichts zu tun ist es nicht.

Fallbeispiele

Vier Fälle aus dem Alltag

Woran man merkt, was der Vertrag wirklich leistet – und wo die Lücken liegen.

Fernseher, Laptop, der Schmuck aus der Kommode – und eine aufgebrochene Tür. Ersetzt wird beides: das Gestohlene zum Neuwert, also zu dem Preis, den ein gleichwertiges Gerät heute kostet, und der Schaden an Tür und Rahmen.

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Zwei Dinge entscheiden über die Höhe: die Grenze für Wertsachen und die Frage, ob Sie eine Liste haben. Fotografieren Sie einmal im Jahr Ihre Zimmer und heben Sie Rechnungen für teure Geräte auf – nicht für den Versicherer, sondern für sich selbst. Nach einem Einbruch erinnert sich niemand vollständig.

Das Wasser läuft stundenlang, bis jemand nach Hause kommt. Parkett, Teppich und die Möbel im Erdgeschoss sind hin.

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Hier greifen zwei Versicherungen, und das verwirrt regelmäßig: Ihre Möbel, Teppiche und Geräte zahlt die Hausratversicherung. Estrich, Parkett und die Trocknung des Gebäudes sind Sache der Wohngebäudeversicherung – bei einer Mietwohnung also die des Vermieters. Und wenn Wasser in die Wohnung darunter läuft, kommt die Privathaftpflicht ins Spiel.

War der Keller abgeschlossen und wurde er aufgebrochen, ist es ein Einbruchdiebstahl – dann zahlt der Grundschutz. War die Kellertür nur zugezogen oder stand offen, weil ein Nachbar sie nicht geschlossen hat, ist es einfacher Diebstahl, und der ist nicht versichert.

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Genau diese Unterscheidung macht den Baustein Fahrraddiebstahl wertvoll: Er greift auch dort, wo kein Einbruch nachweisbar ist. Achten Sie dabei auf eine mögliche Nachtzeitklausel – manche Tarife zahlen nachts nur, wenn das Rad in Gebrauch war.

Auch das ist versichert, und zwar über die Außenversicherung: Ihr Hausrat bleibt geschützt, wenn Sie ihn vorübergehend mitnehmen – im Urlaub, im Hotel, im Studentenzimmer eines Kindes.

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Entscheidend ist aber, wie er wegkommt. Wurde die Zimmertür oder der Schrank aufgebrochen, ist es ein Einbruchdiebstahl und ersetzt. Lag das Gerät am Pool oder im Café und war plötzlich weg, ist es einfacher Diebstahl – und der ist nicht versichert. Genau daran scheitern die meisten Fälle, und beim Smartphone besonders oft: Es ist ständig in der Hand, und aus der Hand gerissen oder liegengelassen zahlt keine Hausratversicherung.

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Zwei weitere Grenzen sollte man kennen: Die Außenversicherung gilt nur vorübergehend – meist einige Monate – und ist der Höhe nach begrenzt. Und aus einem abgestellten Auto ist Diebstahl nur eingeschränkt oder gar nicht ersetzt; was im Kofferraum liegt, ist selten so versichert, wie man annimmt.

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