Wenn Sie etwas kaputt machen – wer zahlt das?
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In Deutschland haften Sie mit allem, was Sie haben – und mit dem, was Sie einmal verdienen werden
Das ist der Unterschied, den viele unterschätzen. Wer hier einen Schaden verursacht, zahlt ihn in voller Höhe. Nicht bis zu einer Obergrenze, nicht bis zum Ende des Jahres. Reicht das Geld nicht, wird vom künftigen Einkommen gepfändet – über Jahrzehnte.
Deshalb ist die Privathaftpflicht die wichtigste Versicherung, die keine Pflicht ist. Sie kostet rund 60 Euro im Jahr und steht zwischen Ihnen und einer Forderung, die ein Leben verändern kann.
Steht sie in Ihrem Mietvertrag?
Viele Vermieter verlangen eine Privathaftpflicht und schreiben das in den Vertrag. Das ist kein Nachteil, sondern ein Vorteil:
Wenn der Mietvertrag sie vorschreibt und Sie Leistungen beziehen, kann das Jobcenter den Beitrag als Kosten der Unterkunft übernehmen. Fragen Sie dort danach – von selbst wird es Ihnen niemand anbieten.
Nehmen Sie den Mietvertrag zum Termin mit, dann sehen wir gemeinsam nach, was dort genau gefordert ist.
Wo die meisten sich täuschen
Nicht die spektakulären Unfälle sind das Problem, sondern die alltäglichen Situationen, in denen niemand mit einer Rechnung rechnet.
„Eltern haften für ihre Kinder“ – dieser Satz stimmt nicht
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Er steht auf Schildern an Baustellen, und fast jeder glaubt ihn. Tatsächlich sind Kinder unter sieben Jahren nach dem Gesetz nicht haftbar, im Straßenverkehr sogar unter zehn. Und die Eltern haften nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Die Folge überrascht alle Beteiligten: Wenn Ihr fünfjähriges Kind das geparkte Auto des Nachbarn zerkratzt und Sie danebenstanden und aufgepasst haben, muss der Nachbar seinen Schaden selbst tragen. Rechtlich ist das korrekt. Für das Verhältnis im Treppenhaus ist es eine Katastrophe.
Deshalb gibt es Verträge, die solche Schäden trotzdem übernehmen, obwohl niemand dazu verpflichtet wäre. In meinem Tarif ist das eingeschlossen – der Nachbar bekommt sein Auto lackiert, und Sie müssen im Treppenhaus niemandem erklären, warum das Gesetz auf Ihrer Seite steht.
Der verlorene Wohnungsschlüssel
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Ein Schlüssel kostet ein paar Euro. Gehört er zu einer Zentralschließanlage – also einer Anlage, in der ein Schlüssel Haustür, Wohnung, Keller und Briefkasten öffnet –, dann muss nach einem Verlust die gesamte Anlage getauscht werden. In einem größeren Mietshaus sind das schnell mehrere tausend Euro, und die Rechnung geht an den, der den Schlüssel verloren hat.
Das trifft ausgerechnet Menschen, die gerade erst eine Wohnung gefunden haben – und es ist nicht überall mitversichert. In meinem Tarif ist es das.
Sie helfen beim Umzug – und der Schrank landet auf dem Parkett
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Unter Freunden und Landsleuten hilft man sich, ohne zu rechnen. Genau daraus entsteht eine Lücke: Was aus reiner Gefälligkeit geschieht, ist rechtlich kein Auftrag – und viele Verträge zahlen deshalb nicht, wenn Sie beim Helfen etwas beschädigen.
Man nennt das Gefälligkeitsschäden, und viele Verträge lassen genau hier eine Lücke. In meinem Tarif sind sie mitversichert. Sonst zahlt man am Ende für eine gute Tat.
Was oft nachgefragt wird
Ich wohne mit meiner Familie zusammen – braucht jeder einen eigenen Vertrag?
Nein. Ein Vertrag deckt in der Regel den Ehe- oder Lebenspartner und die Kinder mit, solange sie noch in Ausbildung sind. Für eine Familie genügt also ein Beitrag.
Wer zusammenwohnt, ohne verheiratet zu sein, sollte das ausdrücklich klären – hier unterscheiden sich die Verträge.
Ich habe die Wohnung beschädigt. Zahlt das die Haftpflicht?
Schäden an der gemieteten Wohnung sind ein eigener Punkt im Vertrag, die sogenannten Mietsachschäden. Wenn sie eingeschlossen sind, greift die Haftpflicht bei einem beschädigten Waschbecken oder einem Brandfleck im Parkett.
Nicht darunter fallen Abnutzung und Verschleiß – dafür ist kein Versicherer zuständig, das ist Sache der Nebenkostenabrechnung und der Kaution.
Ich habe wenig Geld. Ist das nicht Luxus?
Es ist das Gegenteil. Wer Vermögen hat, kann einen Schaden notfalls aus eigener Tasche zahlen. Wer keines hat, verliert bei einer hohen Forderung die nächsten Jahrzehnte – gepfändet wird vom Einkommen, sobald welches da ist.
Für rund fünf Euro im Monat ist das die günstigste Absicherung, die es in Deutschland gibt. Wenn das Geld für genau eine Versicherung reicht und Sie kein Auto haben, dann ist es diese.
Was ist mit meinem Hund?
Hunde sind in der Privathaftpflicht nicht mitversichert – dafür gibt es die Tierhalterhaftpflicht, und in einigen Bundesländern ist sie für bestimmte Rassen Pflicht. Der Grund ist eine Besonderheit des deutschen Rechts: Als Halter haften Sie für Ihr Tier auch dann, wenn Sie überhaupt nichts falsch gemacht haben.
Kleintiere wie Katzen, Kaninchen oder Wellensittiche sind dagegen in der Regel eingeschlossen.
Sehen wir uns Ihren Mietvertrag zusammen an
Ich sage Ihnen, was dort gefordert ist, was ein guter Vertrag einschließen sollte und was Sie sich sparen können. Telefonisch unter 0176 58510724, auf Russisch oder Deutsch.