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Post von der Versicherung – die Wörter, auf die es ankommt

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Ihr Leben läuft auf Russisch. Ihre Post kommt auf Deutsch.

Und zwar nicht in dem Deutsch, das man in der Sprachschule lernt. „Obliegenheit“, „Verzug“, „grobe Fahrlässigkeit“ – diese Wörter stehen in keinem Alltagswörterbuch, und ausgerechnet an ihnen hängt, ob Sie im Schadenfall Geld bekommen.

Diese Seite erklärt die Begriffe, die tatsächlich in Briefen vorkommen. Nicht alle, die es gibt – nur die, bei denen Wegsehen teuer wird.

Wenn ein Brief unklar ist, fotografieren Sie ihn und rufen Sie an. Das kostet nichts und dauert fünf Minuten.

Die eine Regel, wenn Sie sonst nichts behalten

Steht in einem Brief eine Frist – eine Anzahl von Tagen, Wochen oder ein Datum –, dann legen Sie ihn nicht weg. Fristen im Versicherungsrecht laufen ab, auch wenn niemand Sie erinnert, und danach ist die Sache erledigt.

Alles andere lässt sich nachholen. Eine verpasste Frist nicht.

Zuerst

Wörter, hinter denen eine Frist steckt

Bei diesen fünf Begriffen läuft die Uhr, sobald der Brief in Ihrem Kasten liegt.

Beitragsanpassung

Der Beitrag steigt. Das darf der Versicherer unter bestimmten Umständen – aber dann haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht, und das gilt nur einen Monat. Wer den Brief drei Monate liegen lässt, zahlt den neuen Beitrag bis zum regulären Ablauf.

Sonderkündigungsrecht

Das Recht, außer der Reihe zu kündigen – nach einer Beitragserhöhung oder nach einem Schaden. Es entsteht durch ein Ereignis und verfällt kurz danach. Es ist der einzige Weg, mitten im Jahr aus einem Vertrag herauszukommen.

Widerrufsfrist

Vierzehn Tage nach Abschluss dürfen Sie einen Vertrag widerrufen, ohne einen Grund zu nennen. Falls Ihnen jemand an der Haustür etwas verkauft hat und Sie danach ein ungutes Gefühl haben: Das ist Ihr Fenster.

Verzug und qualifizierte Mahnung

Sie sind mit einem Beitrag im Rückstand. Die erste Mahnung ist unangenehm, die zweite ist gefährlich: Eine qualifizierte Mahnung setzt eine Frist und sagt ausdrücklich, dass danach kein Versicherungsschutz mehr besteht.

Wer dann einen Unfall hat, steht ohne Schutz da – der Vertrag existiert noch, aber er zahlt nicht. Wenn das Geld knapp ist, rufen Sie vorher an. Eine Stundung ist möglich, eine rückwirkende Rettung nicht.

Anzeigepflicht nach einem Schaden

Nach einem Schaden müssen Sie den Versicherer unverzüglich informieren – das heißt nicht „sofort“, aber ohne schuldhaftes Zögern. Wer drei Wochen wartet, weil er hofft, dass sich die Sache anders regelt, riskiert die Leistung.

Danach

Wörter, die über die Höhe entscheiden

Selbstbeteiligung

Der Teil, den Sie bei jedem Schaden selbst zahlen. 150 Euro Selbstbeteiligung heißt: Bei einem Schaden von 400 Euro bekommen Sie 250. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den Beitrag – sinnvoll, wenn Sie kleine Schäden ohnehin selbst tragen würden.

Deckungssumme

Die Obergrenze dessen, was der Versicherer zahlt. Darüber hinaus haften Sie wieder selbst – deshalb ist eine zu niedrige Deckungssumme kein gutes Sparen.

Unterversicherung

Sie haben zu wenig versichert – etwa Hausrat für eine kleinere Wohnung, als Sie tatsächlich bewohnen. Der Versicherer kürzt dann im selben Verhältnis: Wer nur die Hälfte versichert hat, bekommt auch bei einem kleinen Schaden nur die Hälfte.

Grobe Fahrlässigkeit

Mehr als ein normaler Fehler: die brennende Kerze, die man allein lässt, das Handy am Steuer. Der Versicherer darf dann kürzen – je nach Schwere bis auf null. Es gibt Verträge, die auf diese Kürzung verzichten; das ist einer der Punkte, die einen guten von einem billigen Vertrag unterscheiden.

Obliegenheit

Eine Pflicht, die Sie im Vertrag übernommen haben – die Wohnung abzuschließen, das Fahrrad anzuschließen, einen Schaden zu melden. Wer sie verletzt, kann den Schutz für diesen Fall verlieren. Obliegenheiten sind kein Kleingedrucktes, sie sind der Preis für den Schutz.

Neuwert und Zeitwert

Neuwert: was ein gleichwertiges neues Gerät heute kostet. Zeitwert: was Ihr gebrauchtes noch wert ist. Bei einem fünf Jahre alten Fernseher liegen dazwischen mehrere hundert Euro – deshalb lohnt der Blick, was im Vertrag steht.

Zum Schluss

Verschiedene Wörter, dieselbe Sache

Diese Paare verunsichern häufig – dabei meinen sie jeweils dasselbe.

Beitrag und Prämie

Zwei Wörter für dasselbe: das, was Sie zahlen. „Prämie“ klingt nach Belohnung, ist aber Ihre Zahlung an den Versicherer.

Police, Versicherungsschein, Vertragsunterlagen

Alles drei meint Ihren Vertrag – das Dokument, das Sie nach Abschluss bekommen und aufheben sollten.

Versicherungsscheinnummer und Vertragsnummer

Dieselbe Nummer, nach der am Telefon gefragt wird. Sie steht oben rechts auf jedem Brief.

Versicherungsnehmer

Die Person, die den Vertrag hält und zahlt. Das muss nicht dieselbe sein wie die versicherte Person – bei einer Familienversicherung stehen beide Rollen selten auf demselben Namen.

Ein Brief, den Sie nicht verstehen?

Fotografieren Sie ihn und rufen Sie an – 0176 58510724. Ich sage Ihnen auf Russisch, was drinsteht und ob Sie etwas tun müssen. Auch wenn der Vertrag nicht von mir ist.

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